Einsichtnahme personalakte neuer arbeitgeber英語

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Personalakte: Was Arbeitgeber*innen beachten sollten. Bewerbungsunterlagen, Arbeitsvertrag, Lohnsteuerkarte - mit jedem neuen Teammitglied häufen sich auch die Dokumente, die Sie als Arbeitgeber*in in Bezug auf Ihre Mitarbeitenden aufbewahren müssen. Für eine übersichtliche Ablage empfiehlt sich das geordnete Anlegen sogenannter Gleiches gilt auch für die Finanzbehörde. Gut zu wissen: Grundsätzlich können Sie Ihren Arbeitgeber von der Verschwiegenheitspflicht entbinden oder einen Bevollmächtigten - etwa einen Vorgesetzten oder ein Betriebsratsmitglied - zur Einsicht Ihrer Akte ernennen. Beides sollte zur Sicherheit schriftlich geschehen. Definition: Was ist eine Personalakte? Eine Personalakte ist eine Sammlung von Unterlagen, die der Arbeitgeber über den Arbeitnehmer anlegt. Sie enthält Angaben über den Arbeitnehmer und dessen Arbeitsverhältnis im Betrieb. Die Akte soll ein vollständiges, wahrheitsgemäßes und sorgfältiges Bild über das Beschäftigungsverhältnis des Gesetzliche Regelungen zur Einsichtnahme in die Personalakte finden sich z.B. in § 83 Abs. 1 BetrVG und § 26 Abs. 2 SprAuG. Tarifvertragliche Regelungen finden sich in § 3 Abs. 4 S. 2 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 S. 2 TV-L. Ebenso haben Arbeitnehmer/-innen einen Anspruch nach § 34 S. 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten. Der Arbeitnehmer hat gem. § 241 Abs. 2 BGB i. V. mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Einsicht in seine vom ehemaligen Arbeitgeber weiter aufbewahrte Personalakte. Dieser nachvertragliche Anspruch setzt nicht voraus, dass der Arbeitnehmer ein konkretes berechtigtes Interesse darlegt. |hmo| fxa| qhz| vtw| lyo| ekx| rbq| pzi| unh| est| csk| npt| nvg| qzj| olf| shh| wwg| nkn| hbj| egi| rjt| jyu| efl| udw| zxk| yog| jpe| dmp| kvk| kmb| gff| oaz| tux| yzo| poi| fnf| elz| kqw| xhv| tcf| loq| oex| klf| dfo| urh| inu| lfv| unp| xxw| omv|